Jeder Besucher des Zentrums Lunapark ist verpflichtet, die Besucherordnung einzuhalten, die von CENTRUM BABYLON, a. s. herausgegeben wurde und am Eingang zum Lunapark sowie beim Stand des Bedienungspersonals ausgehängt ist.
• Der Besucher ist des Weiteren verpflichtet, den Anweisungen des Bedienungspersonals, gegebenenfalls der Mitarbeiter des Ordnungsdienstes oder sonstiger vom CENTRUM BABYLON, a. s. beauftragter Mitarbeiter ausnahmslos Folge zu leisten.
• In den Räumen des Lunaparks und in der Kinderspielecke im vorderen Teil sind die Eltern (oder gesetzlichen Vertreter) für die Kinder verantwortlich. Der Betreiber CENTRUM BABYLON, a.s. haftet nicht für Gesundheits- oder Sachschäden, die in diesen Räumen entstehen.
• Jeder Besucher ist verpflichtet, sich im Umkleidebereich entsprechend den dort aushängenden Anweisungen zu verhalten.
• In den Räumen des Lunaparks besteht strenges Rauchverbot. Auch der Verzehr von Speisen außerhalb der dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Räume ist untersagt.
• Es ist strengstens verboten, Glasgegenstände und -verpackungen oder sonstige scharfe Gegenstände in Lunapark mitzubringen.
• Kindern bis 7 Jahre ist der Zutritt nur in Begleitung einer Person über 18 Jahre gestattet. Die Begleitperson ist während der gesamten Aufenthaltsdauer für das Kind verantwortlich.
• Die Schaukel-Attraktion ist für Kinder bis 10 Jahre bestimmt. Sie darf nur unter Aufsicht einer Person über 15 Jahre genutzt werden. Während der Nutzung der Attraktion muss das Kind angeschnallt sein. Es ist verboten, auf der Schaukel zu stehen oder sich seitwärts hinauszulehnen.
• Der Besucher ist verpflichtet, an den einzelnen Attraktionen unbedingt die Anweisungen des Bedienungspersonals einzuhalten oder die Signalanlage zu respektieren. Sollte eine Attraktion mit einer Anweisung/Anleitung zu ihrer Nutzung versehen sein, ist der Besucher verpflichtet, die Attraktion ausschließlich im Einklang mit dieser Anweisung zu nutzen.
• Im Lunapark sind das Rennen, Schupsen, Springen außerhalb der dafür vorgesehenen Räume, die Benutzung von Bällen sowie jedwede sonstige Belästigung anderer Besucher untersagt. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich im Lunapark so zu verhalten, dass er durch sein Verhalten nicht die Gesundheit anderer Besucher gefährdet.
• Bei Gruppenbesuchen ist der Gruppenleiter verpflichtet, das Bedienungspersonal auf die Gruppe aufmerksam zu machen, für die er verantwortlich ist.
• Angetrunkenen Personen sowie Personen, die unter Einfluss anderer Suchtmittel stehen, ist das Betreten der Anlage verboten.
• Bei einem Unfall, einer Verletzung oder dem Verlust persönlicher Dinge ist der Besucher verpflichtet, dies unverzüglich dem verantwortlichen Mitarbeiter, also dem Bedienungspersonal oder dem Mitarbeiter am Eingangsdrehkreuz, zu melden.
• Während der ganzen Aufenthaltsdauer im Lunapark ist der Besucher verpflichtet, die Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten und den Anweisungen des Bedienungspersonals und der Mitarbeiter des CENTRUMS BABYLON a. s. Folge zu leisten.
• Der Betreiber hat das Recht, jeden Besucher, der die Bestimmungen dieser Besucherordnung oder der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften verletzt, sofort aus den Räumen des Lunaparks zu verweisen und ihm den weiteren Zutritt zum Lunapark zu untersagen. Dem verwiesenen Besucher entsteht in einem solchen Fall kein Recht auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgelds oder Erstattung sonstiger Kosten.
• Im gesamten Lunapark sind zum Ablegen persönlicher Sachen ausschließlich die verschließbaren Schränke bestimmt. Die Besucher nehmen zur Kenntnis, dass CENTRUM BABYLON nicht für den Verlust oder Diebstahl von Sachen, Geld, Schmuck oder sonstigen Wertsachen haftet, sofern diese nicht in den hierzu bestimmten Schließfächern aufbewahrt worden sind. Es besteht die Möglichkeit abschließbare Käfige für Gruppen zu nutzen.
• Der Betreiber behält sich das Recht vor, aufgrund eines Defekts, einer Notsituation, einer dringend erforderlichen Wartung oder aus anderen dringenden Gründen die Nutzung einiger Teile des Lunaparks einzuschränken oder sie zu sperren. Den Besuchern entsteht in einem solchen Fall kein Recht auf Rückerstattung des bezahlten Eintrittsgelds oder Erstattung sonstiger Kosten.
• Der Betreiber behält sich das Recht vor, aufgrund von Wartungsarbeiten, Reparaturarbeiten, Nebensaisonbetrieb oder aus anderen Gründen die Nutzung einiger Teile des Lunaparks einzuschränken oder sie zu sperren.
• Mit eventuellen Beschwerden, Hinweisen oder Anregungen zur Verbesserung des Betriebs kann sich der Kunde jederzeit an die Angestellten des Zentrums wenden.
+ ERSTE-HILFE-SCHRANK Er befindet sich am Stand des Bedienungspersonals des Zentrums Lunapark und erfüllt im Hinblick auf seinen Inhalt sämtliche Anforderungen an einen professionell ausgestatteten Erste-Hilfe-Kasten, der den geltenden Normen und dem Umfang der geleisteten Dienste entspricht.